Verkehrsunfall Totalschaden Wiederbeschaffungswert Wiederbeschaffungsaufwand Schadensersatz geltend machen einklagen

Verkehrsunfall selbst abwickeln ?

Bei einem unverschuldeten Unfall im Straßenverkehr, ist es ratsam, die eigenen Ansprüche direkt über einen Anwalt abwickeln zu lassen. Der Alltag zeigt, dass sich die Unfallgeschädigten bei eigenen Abwicklungsversuchen gegenüber den Versicherungen auf zu geringe Schadensbeträge einlassen und aus Unwissenheit berechtigte Ansprüche nicht geltend machen.

Welche Ansprüche stehen Unfallgeschädigten zu ?

Bei einem Verkehrsunfall sollte man sich als Unfallgeschädigter zunächst die Frage stellen, welcher Anspruch geltend gemacht werden kann. Neben dem Sachschaden, bei dem insbesondere die Positionen Fahrzeugschaden, Wertminderung, Nutzungsausfall und Kostenpauschale zu beachten sind, kommt bei einem Personenschaden neben einem Schmerzensgeld gegebenenfalls auch ein Haushaltsführungsschaden in Betracht.

Unfallschaden fachgerecht regulieren !

Herr Rechtsanwalt Meyer ist ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin – Reinickendorf. Aufgrund langjähriger Erfahrung werden Sie bei einem Unfall ( z.B. Schadensregulierung – Schmerzensgeld ), einem Bußgeld ( z.B. Blitzer – Alkohol am Steuer ) und Problemen mit ihrem Führerschein ( Fahrverbot – Führerscheinentzug ) von Herrn Rechtsanwalt Meyer fachgerecht vertreten.

In einem ersten Beratungsgespräch kann neben der Beurteilung der Haftungsfrage auch eine Einschätzung der Frage, ob ein Kfz-Sachverständiger zur Begutachtung der Schäden beauftragt werden sollte oder ob ein bloßer Bagatellschaden vorliegt, erfolgen.

Kontaktieren Sie die RECHTSANWALTSKANZLEI MEYER für ein erstes Beratungsgespräch 030 / 555 117 17

Wer trägt die Kosten des Rechtsanwaltes ?

Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes trägt bei einem Verkehrsunfall der Schädiger. Auch die Kosten, die durch die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigenbüro bzw. eines Gutachters anfallen, kann der unschuldig Geschädigte ersetzt verlangen.